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Die sogenannte Update-Pflicht für Smartphones ist ja schon länger im Gespräch, jetzt soll diese in deutschem Recht verankert werden. Jedenfalls kündigte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einer Pressemitteilung eine »Stärkung der Verbraucherrechte beim Kauf« an.
Am 13. Januar 2021 hat die Bundesregierung nun den Entwurf des BMJV zu »umfassenden Gewährleistungsrechten für digitale Inhalte« beschlossen, am 10. Februar 2021 folgte der »Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen«.
Damit ist klar: Die Update-Pflicht fĂĽr Smartphones, Tablets, Software und Apps kommt.
Der Entwurf gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern umfassende Gewährleistungsrechte für digitale Inhalte (z. B. Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Spiele und sonstige Software) und digitale Dienstleistungen (z. B. soziale Netzwerke, Cloud-Anwendungen und Cloud-Speicherdienste). Die Regelungen gelten auch für körperliche Datenträger, auf denen digitale Inhalte gespeichert sind (z. B. Musik-CDs, DVDs, etc.). Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten unabhängig von der Vertragsart Gewährleistungsrechte, wie sie das deutsche Recht bislang nur bei Kauf-, Werk- oder Mietverträgen kennt, beispielsweise das Recht zur Nacherfüllung, zur Minderung und zur Vertragsbeendigung.
Gerade bei Android-Handys sind Updates ja so eine Sache: Zwar haben einige Hersteller mittlerweile häufigere Updates angekündigt (Samsung will viele Handys etwa drei Jahre lang mit Sicherheitsupdates versehen), doch andere Hersteller sind da deutlich zögerlicher.
Für die Sicherheit am Handy, das ja immer häufiger auch für mobiles Bezahlen und andere Aufgaben eingesetzt wird, sind diese Updates jedoch wichtiger Bestandteil.
Der im Januar verabschiedete Entwurf geht aber noch weiter. Hier einige wesentliche Punkte:
- Gewährleistungsrecht auch für digitale Dienste und Inhalte
- Gewährleistungsrecht auch, wenn mit persönlichen Daten »gezahlt« wird, etwa in Sozialen Netzwerken
- Ranking-Kriterien auf Marktplätzen wie eBay oder Amazon sollen offen gelegt werden
Der Entwurf aus dem Februar 2021 beschäftigt sich dann noch einmal eingehender mit der Update-Pflicht für die entsprechende Hardware, speziell werden Smartphones und Tablets, aber eben auch andere Geräte wie Notebooks genannt.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:
Wer hochpreisige digitale Produkte erwirbt, darf zu Recht erwarten, dass diese auch lange nach dem Kauf problemlos und ohne SicherheitslĂĽcken funktionieren.
Die Beweislastumkehr wird außerdem auf ein Jahr verlängert (bisher sechs Monate). Wie lange Updates für Handys & Co. bereitstehen müssen, bleibt allerdings schwammig:
Die Aktualisierungsverpflichtung besteht für den Zeitraum, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher Aktualisierungen aufgrund der Art und des Zwecks der Sache erwarten kann. Für die Dauer dieser berechtigten Erwartungen können etwa Aussagen in der Werbung, die zur Herstellung der Kaufsache verwendeten Materialien und der Preis maßgeblich sein.
Auch Notebooks sollen »während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei [sein] und bleiben«. Der Anspruch besteht dabei nicht gegenüber dem Hersteller, sondern gegenüber dem Händler.
Übrigens: Neben der Update-Pflicht könnte demnächst noch die Pflicht für austauschbare Akkus kommen.
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