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Spannend, was da so als Nebensatz in der aktuellen Pressemitteilung der CDU/CSU vom 20. April 2021 fiel: Verlängern sich nicht gekündigte Handyverträge in Zukunft nur noch um maximal einen Monat?
Es geht um das faire Verbraucherverträge Gesetz (bzw. Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) auf das sich die Koalitionsfraktionen im April 2021 geeinigt haben und das am 24. Juni 2021 vom Bundestag beschlossen wurde. Dieses umfasst ja u.a. auch den sogenannten Kündigungsbutton, erteilt jedoch generell kurzen Vertragslaufzeiten von 12 Monaten eine Absage.
Zum Angebot
Waren am frühen Freitagmorgen (25.6.2021) noch anderslautende Meldungen im Umlauf, korrigierte u.a. das Handelsblatt die Berichterstattung. Demnach gilt:
Verlängerungsklauseln seien nur noch wirksam, wenn sie die Verlängerung des Vertrags auf unbestimmte Zeit vorsehen und dem anderen Vertragsteil ein vertragliches Kündigungsrecht einräumen
Spannend wird es dann aber zum Schluss:
Das vertragliche Kündigungsrecht müsse so gestaltet sein, dass der andere Vertragsteil den Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat durch seine Kündigung beenden könne.
Damit ergibt die Ankündigung in der Pressemitteilung der CDU vom 23.6.2021 auch wieder Sinn:
Als Union haben wir durchgesetzt, dass sich Verträge maximal um einen Monat verlängern und Kunden monatlich kündigen können.
Bislang galt bei Handytarifen ja: Nicht gekündigte Verträge verlängern sich automatisch um 12 weitere Monate. Die Verkürzung der Vertragsverlängerung wäre also ein Novum.
Und ab wann gilt das Ganze nun? Das ist tatsächlich nicht ganz einfach zu ermitteln. Wie die Bundesregierung auf einer eigenen Infoseite zusammengestellt hat, gilt die Verlängerung um einen Monat ab 1.3.2022:
Zum Schutz der Verbraucher werden daher auch strengere Regelungen für die Kündigung im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit getroffen. Kunden können in einem solchen Fall ab März 2022 monatlich kündigen.
Tipps zur Kündigung deines Mobilfunkvertrags findest du in einem eigenen Beitrag.
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