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Wenn die Politik sich im Verbraucherschutz versucht, kommt immer wieder Diskussionswürdiges bis Absurdes dabei heraus. Anders sehen wir das beim ursprünglich von den Grünen eingebrachten Antrag auf einen Kündigungsbutton, mit dem es online möglich sein soll, ganz einfach (nämlich per Mausklick) Verträge (nicht nur Handyverträge) zu kündigen.
Schon im Dezember 2019 gab es erste Gerüchte dazu. Im Dezember 2020 kam wieder (etwas) Bewegung in die Sache. Denn direkt, nachdem das Gesetz für faire Verbraucherverträge diskutiert wurde, legten die Grünen nach.
Erst hieß es dann im Frühjahr: Der Kündigungsbutton ist abgesagt. Nun aber die Kehrtwende: Die Koalitionsfraktionen haben sich im April 2021 geeinigt, der Kündigungsbutton kommt. Das Gesetz wurde am 24.6.2021 verabschiedet und soll voraussichtlich bereits im Juli 2022 in Kraft treten. Wie die Bundesregierung auf einer eigenen Infoseite mitteilt, ist der Button ab 1.7.2022 verpflichtend.
Bundesregierung.deTatsächlich wurde er nun auch von der Koalition aufgenommen und in Form eines Änderungsantrags zum Faire-Verbraucherverträge-Gesetz umgesetzt
so die Grünen in einer Pressemitteilung vom 23.6.2021.
Das ist übrigens genau die Position, die die HandyRaketen seit Langem propagieren. 😉
Der Button wird dann ab 1.7.2022 die Kündigung von Handyverträgen vereinfachen, nämlich online einfach per Klick. Fehlt der Button, können Verträge ohne Kündigungsfrist beendet werden, so die Bundesregierung auf einer Infoseite:
Der Button als unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit im Online-Bereich schafft Abhilfe.
Erfüllt der Unternehmer die Voraussetzungen dafür nicht, kann ein Verbraucher einen Vertrag, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Auch auf EU-Ebene solle eine entsprechende Regelung auf den Weg gebracht werden.
Die Koalitionsfraktionen einigten sich am 20. April 2021 auf den sogenannten Kündigungsbutton im Rahmen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge. Am 24. Juni 2021 stimmte der Bundestag zu. Der Kündigungsbutton kommt also doch.
Im Beschluss (Drucksache 90/30840) lobt die CDU/CSU etwa die unbürokratische Lösung:
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass der Gesetzentwurf einen Kompromiss der Koalitionsfraktionen darstelle. Dennoch werde er einen wesentlichen Beitrag zum Verbraucherschutz leisten, ohne dass für Unternehmen
bürokratische Hürden geschaffen würden. Dies komme insbesondere in der Einführung eines Kündigungsbuttons […] zum Ausdruck.
Wie sieht es mit der automatischen Verlängerung auf einen Monat aus? Auch dazu hat der Bundestag Beschlüsse gefasst.
Wir begrüßen den sogenannten Kündigungsbutton, da dieser wirklich Verbraucherschutz bedeutet, und haben immer wieder in online deutlich gemacht, dass Vertragsabschluss und -kündigung aus unserer Sicht der Dinge immer gespiegelt werden sollten. Heißt: Wer online mit wenigen Klicks einen Vertrag abschließen kann, muss ihn online auch auf demselben (einfachen) Weg wieder loswerden können.
Nun hoffen wir, dass sich dieser richtig sinnvolle Antrag nicht durch die zusätzlichen Begleitanträge (und das Ganze soll ja auch noch EU-weit durchgesetzt werden) verzögern wird. Es wäre unverhältnismäßig, solch eine unstrittig gute Verbraucherregelung auf die lange Bank zu schieben. Egal, von welcher Partei er letztlich denn kommen mag. Wobei ja mittlerweile ein gutes Jahr bereits vergangen ist, seit die Idee des Kündigungsbuttons erstmals eingebracht wurde …
Zugleich würde solch eine »Button-Lösung« übrigens »Datenkraken« wie Online-Kündigungshelfern oder Wechsel-Diensten, die mit dem Kündigen und Neu-Abschließen als Makler Provisionen kassieren, das Wasser abgraben.
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