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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Pressemitteilung zum Thema Rufnummernmissbrauch informiert. Leider sei das »Beschwerdeaufkommen zu Rufnummernmissbrauch weiterhin auf hohem Niveau«, so der Titel der Presseerklärung.
Während die Corona-Pandemie für keine zusätzlichen Einflüsse sorgte, rechnet die BNetzA mit 90.000 schriftlichen, also dokumentierten Beschwerden.
Ein großer Vorjahresfaktor, die Ping-Anrufe, wurden dabei wirksam bekämpft − durch die simple Maßnahme einer vorgeschalteten Preisansage. Auch beim Thema Drittanbieterleistungen wurde erfolgreich nachjustiert (Stichworte: Redirect und Mobilfunkgarantie, mehr dazu bei der BNetzA).
Zur Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch hat die Bundesnetzagentur bereits über 700 Rufnummern abgeschaltet und zu rund 5.500 Rufnummern Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote erlassen. Erneut konnten insbesondere in Hackingfällen unberechtigte Zahlungen in erheblichem Umfang aufgehalten werden.
Trotzdem ist das Beschwerdeaufkommen hoch − auch wenn ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen ist, wenn man sich einmal die vorherigen Zahlen dazu vor Augen führt.
Beschwerdeaufkommen zu Rufnummernmissbrauch im Jahresverlauf
Wie sich anhand der bisherigen Pressemitteilungen nachvollziehen lässt, sank die Zahl der Beschwerden deutlich:
- 2020: ca. 90.000 (Schätzung)
- 2019: 125.500
- 2018: 116.500
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