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Zero Rating beschäftigt die Gerichte jetzt schon seit geraumer Zeit. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband in einer Pressemitteilung nun verlauten ließ, ist der Fall Vodafone Pass nun abgeschlossen: In einem Anerkenntnisurteil des OLG Düsseldorf wurde Vodafone nun zur Unterlassung der einschränkenden Tethering-Klausel beim Vodafone Pass verurteilt.
Klingt sperrig, was ist gemeint? Tethering bzw. die Einrichtung von mobilen Hotspots (etwa, um das Datenvolumen zu teilen) war bislang beim Vodafone Pass ausgeschlossen. Dies verstößt gegen die Endgerätefreiheit. Vodafone hat dies nun im Rahmen des Anerkenntnisurteils (OLG Düsseldorf I-20 U 59/19) akzeptiert.
Schon im September 2021 hatte der EuGH zur Netzneutralität des Vodafone Pass‘ und Telekom StreamOn geurteilt:
Der vzbv schlussfolgert jedenfalls:
Die Vodafone GmbH hat nach der Entscheidung des EuGH den Unterlassungsanspruch des vzbv anerkannt. In einem Anerkenntnisurteil des OLG Düsseldorf vom 10.01.2022 (I-20 U 59/19) wurde Vodafone daher zur Unterlassung der einschränkenden Tethering-Klausel verurteilt. Das Klageverfahren ist nun abgeschlossen.
Auch wenn das Anerkenntnisurteil vom 10.1.2022 stammt, hat Vodafone bis zum 21.2.2022 nicht die FAQ der Pass-Infoseite überarbeitet. Dort heißt es nach wie vor: Hotspot-Nutzung ausgeschlossen.
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